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Agrar- und Umweltrecht des Landes Brandenburg



Agrar- und Umweltrecht

Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften des Bundes und der EU eingebettet. Die Bundesländer können dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat oder diese nicht ausübt.
Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung, die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde.

Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete der Landtag zahlreiche Landesgesetze.

Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche Verwaltungsvorschriften.

Eine Auswahl relevanter Umweltrechtsvorschriften(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen und Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundesgesetze umfasst die Bereiche:

 

Abfallwirtschaft

Allgemeines

Boden, Umweltgeologie und Altlasten

Forsten

Gewässerschutz und Wasserwirtschaft

Immissions- und Klimaschutz

Jagdwesen

Landwirtschaft, Gartenbau und Ernährung

Naturschutz und Landschaftspflege

Verbraucherschutz und Veterinärwesen

 

 

Eine Gesamtübersicht zum Landesrecht Brandenburg finden Sie auf den Seiten des Brandenburgischen Vorschriftensystem (BRAVORS).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 09. September 2010

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