Die Gesetzgebung Brandenburgs ist in Rechtsvorschriften
des Bundes und der EU eingebettet. Die Bundesländer können
dort Recht setzen, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz
hat oder diese nicht ausübt.
Grundlage der brandenburgischen Gesetzgebung ist die Landesverfassung,
die am 14. Juni 1992 durch Volksentscheid beschlossen wurde.
Seit seiner Konstituierung im Jahre 1990 verabschiedete
der Landtag zahlreiche Landesgesetze.
Ergänzt werden die Gesetze durch zahlreiche
Verwaltungsvorschriften.
Eine Auswahl relevanter Umweltrechtsvorschriften(Gesetze,
Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen, Verfügungen und
Vorschriften) des Landes Brandenburg mit Hinweisen auf Bundesgesetze
umfasst die Bereiche: